Die Pflege in unserem Haus…
…wird in kleinen Wohngemeinschaften organisiert. Maximal 11 Bewohner bilden eine Gemeinschaft in der der Alltag gemeinsam mit personeller Unterstützung gestaltet wird. Unsere 8 Wohngruppen verteilen sich auf die Gebäude “Landhaus St. Marien“ und „Witte Hüs“ St. Marien. Aufgrund der kleinteiligen Raum- und den Arbeitsstrukturen in den jeweiligen Wohnküchen werden unsere Bewohner in den Tagesablauf direkt mit eingebunden.
Nach der Devise „Fördern und Fordern“ erschließen oder erhalten wir unseren Bewohnern die Kompetenzen, die individuell möglich sind. Die Grundbedürfnisse unserer Bewohner nach einer angemessenen Kommunikation, nach Nähe und Distanz und nach selbstbestimmter Lebensführung werden durch die baulichen und personellen Strukturen in unserem Haus für Menschen aller Pflegegrade berücksichtigt.
Wir achten dabei besonders auf biographische Besonderheiten sowie auf die Stimulation und Anregung aller Sinne. Wir bieten ausschließlich Einzelzimmer an, die individuell eingerichtet werden können.
Die Haltung von eigenen Haustieren ist generell erwünscht, wenn die Versorgung der Tiere gesichert ist und der Alltag der Wohngruppe dadurch nicht negativ beeinträchtigt wird. Mit den Grundsätzen unseres Pflegekonzeptes gelingt es uns unter anderem auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) eine hohe Lebensqualität zu erschließen.
Unsere Arbeit stimmen wir eng mit den niedergelassenen Ärzten verschiedener Fachrichtungen, den Pflegediensten, Krankenhäusern, Sanitätshäusern und Apotheken in der Region ab. Wir haben deshalb Kooperationsverträge mit verschiedenen Partnern geschlossen, um eine kontinuierliche und zeitnahe Versorgungsqualität ausweisen zu können.
Im Rahmen unseres Versorgungsauftrages haben Versicherte ab dem Pflegegrad 2 in unserem Haus die Möglichkeit verschiedene Formen der stationären Pflege in Anspruch zu nehmen, die man zum Teil auch kombinieren kann.
Personen mit aggressiven, selbstgefährdendem oder übergriffigem Verhalten können nicht aufgenommen werden. Wir informieren Sie gerne persönlich über die Anspruchsvoraussetzungen und die Finanzierung eines möglichen Pflegesatzes. Folgende Varianten können Sie dabei mit uns vertraglich vereinbaren:
Verhinderungspflege
Gesetzliche Grundlage: §39 SGB XI
Sie sind auf pflegerische Hilfe angewiesen die bisher von anderen Personen geleistet wird, die vorübergehend verhindert sind weil sie beispielsweise vereisen möchten oder selber erkrankt sind.
Wenn Sie bereits mindestens 6 Monate Zuhause gepflegt wurden haben Sie einen Anspruch auf bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege im Kalenderjahr.
Kurzzeitpflege
Gesetzliche Grundlage: § 42 SGB XI
Sie benötigen für einen vorübergehenden Zeitraum pflegerische Hilfen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, die zuhause nicht organisiert werden können.
In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch auf bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr für Kurzzeitpflege.
Vollstationäre Pflege
Gesetzliche Grundlage: § 43 SGB XI
Ihr Pflegebedarf kann Zuhause dauerhaft nicht sichergestellt werden, ambulante und/oder teilstationäre Pflege kann ihre individuelle Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend abdecken.
In diesem Fall haben Sie einen dauerhaften Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen.
Heimkosten
Hier informieren wir Sie mit einer tabellarischen Übersicht über unsere aktuellen Heimkosten, die durch die Kostenträger bestätigt wurden. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem pflegebedingten Aufwand, der Landesumlage für die Altenpflegeausbildung und den Kosten für Unterkunft und für Verpflegung sowie für die Investitionskosten.
Alle Angaben beziehen sich auf die Kosten für einen Kalendermonat. Ein Teil der Kosten ist von Ihnen selbst zu zahlen. Sofern Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse nicht ausreichen, um den Betrag zu finanzieren, besteht die Möglichkeit Pflegewohngeld und/oder Sozialhilfe zu beantragen.
Hierzu berät Sie unter anderem auch der zuständige Sozialhilfeträger oder Ihre Pflegekasse.